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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen von krippner:digital GmbH, Güntherstraße 13/15, Alte Schnapsfabrik, 28199 Bremen, E-Mail: hello@krippner.io (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer Leistungen in den Bereichen Erstellung und Individualisierung von Softwareanwendungen, mobilen Apps und Webseiten, Konzeption und technische Umsetzung von automatisierten Workflows und Prozess-Automatisierungen, Installation und Konfiguration von Digital-Signage-Systemen sowie die schlüsselfertige Implementierung von KI-Schnittstellen und kundenspezifischen IT-Lösungen.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Soweit es sich um Dienstleistungen handelt, erbringt der Auftragnehmer diese mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand. Bei Werkleistungen werden der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung individualvertraglich geregelt; das Werk ist zum Termin abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung eines Werks nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art, den Ort sowie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird die Einteilung der Tätigkeitstage und der Zeit selbst so festlegen, dass eine optimale Effizienz erzielt wird. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen, für deren Leistungen er wie für eigene Leistungen einzustehen hat.

2.6 Bei Werkverträgen gelten ergänzend die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die zum Zwecke der Leistungserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen, die durch eine verspätete oder notwendige Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Bei Werkleistungen wird die Vergütung grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes fällig. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten; ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, so erfolgt die Zahlung nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang bzw. Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Abnahme (bei Werkleistungen)

Nach der Fertigstellung des Werks fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber überprüft, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.

6. Gewährleistung (bei Werkleistungen)

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

7. Eigentumsvorbehalt (bei Werkleistungen)

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

8. Haftung / Freistellung

8.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

9. Vertragsdauer und Kündigung (bei Dienstleistungen)

9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung werden individuell vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2 Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Unterlagen und elektronischen Daten nach Wahl des Kunden zurückzugeben, zu vernichten oder vollständig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Datenschutz und Verschwiegenheit

10.1 Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Vorgänge streng vertraulich. Diese Pflicht wird auch sämtlichen Angestellten oder Dritten auferlegt und gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus.

10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

11.3 Der Auftraggeber fördert die Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkungshandlungen und stellt die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung.

11.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht, gilt die Zustimmung als erteilt. Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

AGB – krippner:digital GmbH